15. Jenaer Medienrechtliche Gespräche
Staatliches Informationshandeln vs. Redaktionelle Berichterstattung
Energiekrise und Coronalage haben deutlich gezeigt – staatliche Maßnahmen bedürfen einer umfassenden Erklärung und Vermittlung. Doch auch außerhalb von Krisensituationen erwarten Bürgerinnen und Bürger mit Recht, dass staatliche Einrichtungen die von ihnen getroffenen Entscheidungen begründen. Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verlangt vielfach ein begleitendes staatliches Informationshandeln. Kommunikation ist ein wichtiger Schlüssel für die Akzeptanz von staatlichem Handeln, sei es auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene.
Eine öffentliche Informationstätigkeit ist jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. Staatliches Informationshandeln darf insbesondere nicht darauf hinauslaufen, die redaktionelle Berichterstattung durch Medien ganz oder teilweise zu verdrängen oder zu ersetzen. So wären beispielsweise die wichtigen Überwachungs- und Kontrollfunktionen von Medien in der Gesellschaft gefährdet, wenn der Staat unabhängige Medienangebote durch eigene Inhalte substituieren könnte. Wer in eigener Sache berichtet, dem fehlt notwendigerweise die kritische Distanz.
Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngerer Zeit mehrfach mit den damit zusammenhängenden Fragen aus der Sicht des Medien- und des Lauterkeitsrechts beschäftigt. Die Entscheidung „Crailsheimer Stadtblatt II“ betraf ein kostenloses kommunales Amtsblatt mit einem redaktionellen Teil, in der Entscheidung „dortmund.de“ ging es um das gleichnamige Internetportal der Stadt Dortmund, das neben amtlichen Informationen auch umfangreiche sonstige Informationen in redaktioneller Gestaltung darbot.
Die 15. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von Friedrich-Schiller-Universität Jena und TLM möchten einen kompakten Einblick geben in die rechtlichen Grundlagen und insbesondere der Frage nachgehen, wo die Grenzen zwischen einem staatlichen Informationshandeln und der redaktionellen Berichterstattung verlaufen. Unter anderem soll es um die folgenden Aspekte gehen:
- Bedeutung und Inhalt des Gebots der Staatsferne von Medien
- Medienrechtliche Grenzen staatlicher Informationstätigkeit
- Lauterkeitsrechtliche Maßstäbe für ein öffentliches Informationshandeln.
Die Veranstaltung, die als Online-Meeting stattfinden wird, bietet die Gelegenheit zur gemeinsamen Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.
Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung bis zum 17. April 2023 gebeten.
Die 15. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche finden am 20. April 2023 um 16.00 Uhr statt.
Programm
Eröffnung
Jochen Fasco, TLM und Prof. Dr. Christian Alexander, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Reichweite und Grenzen öffentlichen Informationshandelns – Einordnung und aktuelle Rechtsprechung
Prof. Dr. Gero Himmelsbach, Romatka Rechtsanwälte
Die medienrechtliche Funktion des Gebots der Staatsferne
Prof. Dr. Frank Fechner, TU Ilmenau
Von Crailsheim über Dortmund wohin?
Öffentliches Informationshandeln und Lauterkeitsrecht
Dr. Diana Ettil, LL.M., Spirit Legal
Öffentliches Informationshandeln und Medienaufsicht
Dr. Marco Holtz, Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Nachfragen und Diskussion
Moderation: Prof. Dr. Christian Alexander
Ergänzende Informationen:
BGH-Entscheidung "Crailsheimer Stadtblatt II"
BGH-Entscheidung "dortmund.de"
Kontakt: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht | Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena | Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena | Telefon: +49 (0)3641 942-100 | E-Mail: ls-alexander@uni-jena.de
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