
Vorsitzende der Versammlung
Dr. Ute Zacharias
Dr. Ute Zacharias ist seit April 2019 Vorsitzende der Versammlung, im Dezember 2019 wurde sie in dieser Funktion bestätigt. Sie vertritt die Arbeitgeberverbände.
Die TLM ist eine rechtsfähige und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung. Die Unabhängigkeit ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Prinzips der Staatsferne des Rundfunks.
Die TLM besteht aus zwei Organen, der Versammlung (Gremium) und dem Direktor.
Sie unterliegt der Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde, die von der Thüringer Staatskanzlei wahrgenommen wird. Ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt der Kontrolle des Thüringer Rechnungshofs.
Die Versammlung (Gremium) ist das Grundsatzorgan der TLM. Sie ist daher insbesondere zuständig für die
Die Versammlung vertritt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Interessen der Allgemeinheit. Sie verkörpert das Prinzip der gesellschaftlichen Kontrolle des Rundfunks. Daher setzt sie sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Die Amtszeit der Versammlung beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen der sie entsendenden Stellen nicht gebunden. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Versammlung hat einen Versammlungsvorstand. Er besteht aus der Vorsitzenden der Versammlung, ihren beiden Stellvertretern/innen und zwei Ausschussvorsitzenden. Der Versammlungsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Direktors. Aufsichtsmaßnahmen, Personalentscheidungen, die sich auf die Vergütungsgruppe beziehen, die dem höheren Beamtendienst entsprechen und Geschäfte mit einem Gesamtaufwand über 50.000 Euro bedürfen seiner Zustimmung.
Die Entscheidungen der Versammlung werden durch Vorlagen des Direktors und folgende Ausschüsse der Versammlung vorbereitet:
„Die Versammlung wählt für die Dauer ihrer Amtszeit aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen zwei Stellvertreter/innen.“
§ 43 (3) Satz 1 Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)
Vorsitzende der Versammlung
Dr. Ute Zacharias ist seit April 2019 Vorsitzende der Versammlung, im Dezember 2019 wurde sie in dieser Funktion bestätigt. Sie vertritt die Arbeitgeberverbände.
Die Vorsitzende bildet gemeinsam mit ihren beiden Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie zwei Ausschussvorsitzenden den Versammlungsvorstand.
Dieser überwacht die Geschäftsführung des Direktors und kann zu dessen Vorlagen an die Versammlung gesondert Stellung nehmen. Einige Geschäfte des Direktors bedürfen seiner Zustimmung.
Vorsitzende: Dr. Ute Zacharias (Arbeitgeberverbände)
Weitere Mitglieder sind:
Ilona Helena Eisner (Frauenverbände), stellvertretende Vorsitzende der Versammlung
Steffen Lemme (Arbeitnehmerverbände), stellvertretender Vorsitzender der Versammlung
Ralf Rusch (Thüringischer Landkreistag und Städte- und Gemeindebund Thüringen), Vorsitzender des Rechtsausschusses
Joachim Saynisch (Verbände der freien Berufe), Vorsitzender des Technikausschusses
Der Haushaltsausschuss ist zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Versammlung zu haushaltsrechtlichen und -technischen Aspekten der TLM.
Vorsitzender: Steffen Lemme (Arbeitnehmerverbände)
Weitere Mitglieder sind:
Jens Cotta MdL (AfD-Fraktion)
Nadin Czogalla (Landessportbund)
Jörg Kellner MdL (CDU-Fraktion)
José Manuel Paca (Interessenvertretungen der Migranten)
Gottfried Schugens (Stellvertreter) (Verbände der Kriegsopfer, Wehrdienstgeschädigten und Sozialrentner)
Der Rechtsausschuss ist zuständig für die rechtlich relevanten Aspekte der Medienaufsicht der TLM und bereitet Satzungen und Richtlinien sowie Beschlussvorlagen zu rechtlich relevanten Problemstellungen für die Versammlung vor.
Vorsitzender: Ralf Rusch (Thüringischer Landkreistag und Städte- und Gemeindebund Thüringen)
Weitere Mitglieder sind:
Egon Primas (Bund der Vertriebenen - Landesverband Thüringen)
Ralf Reichertz (Verbraucherschutzverbände)
Julia Reinard (Arbeitnehmerverbände)
Prof. Dr. Reinhard Schramm (Jüdische Gemeinden)
Thomas Zirkel (Stellvertreter) (Landessportbund)
Der Ausschuss für Programm und Jugendschutz ist zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Versammlung zu programmrelevanten Aspekten der Medienentwicklung, -aufsicht und -forschung.
Vorsitzende: Ilona Helena Eisner (Frauenverbände)
Weitere Mitglieder sind:
N. N. (Verbände der Opfer des Stalinismus)
Stefan Haase (Jugendverbände)
Dr. Gregor Heidbrink (Stellvertreter) (Evangelische Kirchen)
Katharina Pomm (Katholische Kirche)
Nicole Siebert (Arbeitnehmerverbände)
Dr. Klaus Wagner (Bauernverbände)
Der Ausschuss für Bürgermedien und Medienbildung ist zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen der Versammlung bei Fragen im Zusammenhang mit Zulassung, Betreuung und Förderung aller Formen des Bürgerrundfunks in Thüringen. Förderfragen sind im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss zu behandeln. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Umsetzung der der TLM gestellten Aufgabe der Vermittlung von Medienkompetenz und der Ausbildung der Medienschaffenden in Thüringen.
Vorsitzender: André Blechschmidt MdL (Fraktion DIE LINKE)
Weitere Mitglieder sind:
Ute Birckner (Stellvertreterin) (Familienverbände)
Dr. Thomas Hartung MdL (SPD-Fraktion)
Madeleine Henfling MdL (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Prof. Dr. Eckart Lange (Kulturverbände)
Falk Neubert (Landesregierung)
Stefan Werner (Behindertenverbände)
Der Technikausschuss ist insbesondere zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Versammlung zur Digitalisierung der Rundfunktechnik, zur weiteren technischen Entwicklung im Rundfunkbereich und zu Fragen der Kabelbelegung in Thüringer Kabelnetzen.
Vorsitzender: Joachim Saynisch (Verbände der freien Berufe)
Weitere Mitglieder sind:
Katja Förster (Bauernverbände)
Manuela Glühmann (Handwerkerverbände)
Prof. Dr. Georg Ruhrmann (Hochschulen)
Prof. Dr.-Ing. habil. Günther Schatter (Stellvertreter) (Naturschutzverbände)
Sitzung | Termine |
---|---|
19. (VIII) Sitzung | Dienstag, 21. Februar 2023 |
20. (VIII) Sitzung | Dienstag, 18. April 2023 |
21. (VIII) Sitzung | Dienstag, 27. Juni 2023 |
22. (VIII) Sitzung | Dienstag, 19. September 2023 |
23. (VIII) Sitzung | Dienstag, 24. Oktober 2023 |
1. (IX) Sitzung | Dienstag, 12. Dezember 2023 |
„Der Direktor nimmt die Aufgaben der Landesmedienanstalt wahr, soweit sie nicht der Versammlung zugewiesen sind. Er vertritt die Landesmedienanstalt gerichtlich und außergerichtlich.“
§ 48 Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)
Direktor der TLM
Der Direktor ist gesetzlicher Vertreter der TLM und Vorgesetzter der Bediensteten. Er wird nach einer öffentlichen Ausschreibung von der Versammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt.
Details