NetzDG – Erfolgsmodell oder Symbolpolitik?
Friedrich-Schiller-Universität Jena und Thüringer Landesmedienanstalt
am 15. November 2018, 16.00 Uhr Rosensäle der FSU Jena
Anmeldung hier (https://www.rewi.uni-jena.de/Medienrecht.html) bis zum 12. November 2018 möglich.
Programm:
16.00 Uhr
Eröffnung
Jochen Fasco, Thüringer Landesmedienanstalt, Erfurt
Prof. Dr. Christian Alexander, Friedrich-Schiller-Universität Jena
16.15 Uhr
NetzDG im Überblick – Zweck, Regelungsgehalt und Spannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit
Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln
16.40 Uhr
NetzDG und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
17.05 Uhr
NetzDG in der Praxis I – Erfahrungen des Bundesamtes für Justiz
Dr. Frauke Bachler, Bundesamt für Justiz, Bonn
17.30 Uhr
NetzDG in der Praxis II – Erfahrungen der Anbieter
Martin Drechsler, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM), Berlin
17.55 Uhr
NetzDG in der Zukunft - Politik und Wissenschaft im Dialog
Impulsstatement: Prof. Dr. jur. Marc Liesching, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Podium und Diskussion
18.45 Uhr
Ende
Es gehört zu den umstrittensten Mediengesetzen der jüngsten Zeit - das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft und erlegt den Anbietern von sozialen Netzwerken besondere Verhaltenspflichten auf.
Im besonderen Fokus des NetzDG steht die Kommunikation in weltumspannenden sozialen Netzwerken. Prominente und allseits bekannte Beispiele sind etwa Facebook oder Twitter. Der Inhalt dieser sozialen Netzwerke bestimmt mittlerweile ganz wesentlich den gesellschaftlichen Diskurs. Infolgedessen besteht die wachsende Gefahr einer gezielten Einflussnahme auf die Nutzer und – gerade im Schutz der Anonymität – einer Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten. Dies geht oft einher mit einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation und einem Verlust an Toleranz und Kommunikationskultur.
Vor diesem Hintergrund sollte das NetzDG der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken dienen. Es sieht Instrumente vor, die eine rasche Entfernung von volksverhetzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verleumdungen gewährleisten sollen. Neben der Bekämpfung von Hass-Botschaften (Hate-Speech) erhoffte sich der Gesetzgeber vom NetzDG auch die Eindämmung von gezielten Falschmeldungen (Fake-News). Kritiker bemängeln, dass NetzDG schränke die Meinungsfreiheit im Internet ein. Anbieter sozialer Netzwerke könnten sich zu einem vorschnellen Löschen von Meinungen veranlasst sehen.
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des NetzDG soll eine erste Einschätzung vorgenommen werden: Konnten die gesteckten Ziele erreicht werden oder haben sich die Befürchtungen der Kritiker verwirklicht? Wurde die Meinungsfreiheit durch das erwartete Overblocking und die Übertragung der Rechtsdurchsetzung auf Private verletzt? Stellt das NetzDG einen Fremdkörper im bisherigen Haftungssystem dar oder dessen Weiterentwicklung? Kann das NetzDG als Vorbild für weitergehende Regelungen auf europäischer Ebene dienen?
Die 8. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von Friedrich-Schiller-Universität und TLM bieten die Gelegenheit, über die ersten Erfahrungen mit dem NetzDG zu diskutieren. Medienschaffende, Mediennutzer und alle medienrechtlich Interessierten sind sehr herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine vorherige Anmeldung bis zum 12. November 2018 gebeten.
Als Gast dieser Veranstaltung willigen Sie ein, dass die Veranstalter Aufnahmen der Veranstaltung, auf denen Sie zu sehen und/oder zu hören sind, nichtkommer-ziell nutzen dürfen. Dies umfasst die Verwendung zu Weiterbildungszwecken, in Veröffentlichungen und im Internet einschließlich der Facebook-Fanseiten. Eine Vergütung wird nicht gezahlt.