Online zwischen „Drecksf****n“ und „Faschisten“ rechtskonform kommentieren und diskutieren
Programm
13.00 Uhr
Begrüßung
Jochen Fasco, Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
13.10 – 13.40 Uhr
So darf über euch gepostet werden – oder?
Update zur Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung
Uwe Strewe, Staatsanwaltschaft Erfurt
13.40 – 14.10 Uhr
Das sieht verboten aus – oder?
Update zur Grenze zwischen erlaubten Zeichen- und Wortcodes sowie verfassungswidrigen Kennzeichen
Thomas Müller, Amt für Verfassungsschutz Thüringen
14.10 – 14.45 Uhr
Nachfragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
14.45 – 15.15 Uhr
Kurzes Verschnaufen
15.15 – 15.45 Uhr
Das darf über dich geschrieben werden – oder?
Update zur Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz
Prof. Dr. Christian Alexander, Friedrich-Schiller-Universität Jena
15.45 – 16.00 Uhr
Nachfragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
16.00 Uhr
Ende
A. Weidel eine „Drecksf***e“ und R. Künast eine „Nazischlampe“, oder ist es umgekehrt, und darf man das überhaupt sagen? Wer sich hier nicht sicher ist und wer wissen will, unter welchen Umständen B. Höcke es entsprechend jüngster gerichtlicher Entscheidung akzeptieren muss, als „Faschist“ bezeichnet zu werden, wird bei der Journalisten- und Medienfortbildung der TLM Antworten finden.
Vor dem Hintergrund der aktuell insbesondere im Internet vorherrschenden „Streitkultur“ und aus Anlass der jüngsten gerichtlichen Entscheidungen zur Schnittstelle zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz ist es notwendig, dass mit Recht Sagbare vom Strafbaren abzugrenzen und entschieden gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Folgen der Identifizierung rechtswidriger oder gar strafbarer Inhalte entsprechende Anzeigen, wird damit der Ansatz unterstützt, derartige Inhalte im Internet nicht nur zu löschen, sondern deren Urheber auch zu verfolgen. Dies betrifft aber nicht nur Individualbeleidigungen, sondern auch mediale Angriffe gegenüber ganzen Bevölkerungsgruppen sowie die Nutzung von Symbolen. Hier gilt es, die Grenze zur strafbaren Volksverhetzung sowie zur Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen zu beleuchten.
Die TLM bietet die Gelegenheit, sich in der durchaus komplexen Materie auf den neuesten Stand zu bringen oder alte Kenntnisse wieder aufzufrischen.
Das Angebot richtet sich an alle interessierten Journalisten, Medienschaffende und in der Öffentlichkeitsarbeit Tätige, unabhängig davon, ob sie kommerziell oder nichtkommerziell tätig sind.
Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine vorherige Anmeldung bis zum 8. Dezember 2019 gebeten. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
Als Gast dieser Veranstaltung willigen Sie ein, dass die TLM Aufnahmen der Veranstaltung, auf denen Sie zu sehen und/oder zu hören sind, nichtkommerziell nutzen darf. Dies umfasst insbesondere die Verwendung zu Weiterbildungszwecken, in Veröffentlichungen und im Internet einschließlich der Facebook-Fanseite der TLM. Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Bei einer Weitergabe der Einladung ist darauf hinzuweisen.