Digitaler Stammtisch: Der digitale Nachlass
Über 90 Prozent der bundesdeutschen Bürgerinnen und Bürger haben ihren digitalen Nachlass nicht geregelt. Sie haben nicht festgelegt, was bei schwerer Behinderung oder im Todesfall mit ihren Daten aus Social Media-Profilen oder ihren persönlichen E-Mails passieren soll. Ist im Testament nichts anderes geregelt, erben die Hinterbliebenen alle Gegenstände der Verstorbenen. Dazu zählen auch Computer, Smartphones oder andere physische Datenspeicher. Darauf hinterlegte Daten können sie dann uneingeschränkt einsehen. Und in jedem Online-Konto Verstorbener könnten Rechte oder Verpflichtungen für die Hinterbliebenen schlummern. Ähnlich sieht es bei Versicherungen aus. Vorsorge zu treffen ist also im eigenen Interesse wichtig. Im Online-Vortrag gibt es dazu wichtige Ratschläge und Hilfen.
Anmeldung telefonisch unter (0365) 20 10 211, per E-Mail an medienbildungszentrum-gera@tlm.de oder über den unten stehenden Link.