11.05.2026

Jenaer Medienrechtliche Gespräche

Veranstaltungen

Unabhängige Medien als Stütze der Demokratie

21. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online) vom 07. Mai 2026

Die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche fanden am 07. Mai 2026 bereits zum 21. Mal in bewährter Kooperation von Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen besonderen Auftrag in einer fragmentierten, digitalen und von wachsendem Vertrauensdruck geprägten Öffentlichkeit erfüllen kann. Denn unabhängige Medien leisten einen zentralen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung: Sie ordnen Informationen ein, machen unterschiedliche Perspektiven sichtbar, schaffen Orientierung und ermöglichen gesellschaftlichen Diskurs. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht dabei in besonderer Verantwortung, Vielfalt, Ausgewogenheit, Zugänglichkeit und Qualität seiner Angebote sicherzustellen.

„Demokratie braucht unabhängige Medien. Sie braucht verlässliche Informationen, journalistische Einordnung und Räume, in denen unterschiedliche Meinungen sichtbar werden können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dafür ein wesentlicher Bestandteil unserer Medienordnung. Zugleich muss nachvollziehbar geprüft werden, ob er seinem Auftrag in der Gesamtheit seiner Angebote gerecht wird. Der neue Medienrat kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten – staatsfern, fachkundig und mit Blick auf das gesamte System“, sagte Jochen Fasco, Direktor der TLM, zur Eröffnung der Veranstaltung.

Der Medienrat wurde mit dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, dem sogenannten Reformstaatsvertrag, eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, zu evaluieren, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihrer Gesamtheit dem Auftrag nach § 26 Medienstaatsvertrag gerecht werden. Anders als die bestehenden Aufsichtsgremien der einzelnen Rundfunkanstalten soll der Medienrat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk systemübergreifend betrachten. Damit ergänzt er die vorhandene Gremienaufsicht um einen fachkundigen „Blick von außen“.

Nils Jonas Greiner aus der Thüringer Staatskanzlei zeichnete in seinem Vortrag den Weg des Medienrates durch das Gesetzgebungsverfahren zum Reformstaatsvertrag nach. Dabei wurde deutlich, dass der Medienrat als unabhängiges und souveränes Expertengremium konzipiert ist, dessen Berichte dann auch die Grundlage für die Reflexion und den gesellschaftlichen Diskurs und damit auch für die Akzeptanz, die Souveränität und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Dabei soll er wissenschaftliche Standards sowie Kriterien wie Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Nutzung, Wirkung auf Meinungsbildung und öffentlichen Diskurs, Ausgewogenheit, Themen- und Meinungsvielfalt sowie Innovationskraft berücksichtigen.

Prof. Dr. Dr. h. c. (TSU Tiflis) Christian von Coelln von der Universität zu Köln ordnete den Medienrat anschließend als verfassungskonform ein. In seinem Vortrag nahm er insbesondere die Regelung und Zusammensetzung des neuen Gremiums in den Blick. Im Mittelpunkt standen Fragen der Staatsferne, der Vielfalt im Medienrat und der Kontrolleffizienz. Von Coelln beleuchtete zudem das Verhältnis der Evaluierung durch den Medienrat zu bestehenden Kontrollformen – insbesondere zur anstaltsinternen Kontrolle durch die Rundfunkgremien, zur staatlichen Rechtsaufsicht und zur gerichtlichen Kontrolle der Auftragserfüllung. Deutlich wurde dabei: Der Medienrat fügt sich in ein sensibles verfassungsrechtliches Gefüge ein, in dem zusätzliche Transparenz und externe Bewertung mit der Programmautonomie und dem Vorrang staatsferner Aufsicht in Einklang gebracht werden müssen.

Prof. Dr. Birgit Stark von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beleuchtete den Medienrat aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive. Sie hob die Bedeutung von Transparenz und standardisierter Bewertung für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervor. Ein langfristiges Vielfaltsmonitoring sowie abgestimmte Qualitäts- und Publikumsmetriken könnten dazu beitragen, Debatten über Auftragserfüllung, Ausgewogenheit und gesellschaftliche Repräsentation zu versachlichen. Zugleich betonte Stark, dass dies nur im engen Dialog mit den Anstalten und der Gesellschaft gelingen könne; Doppelstrukturen und eine Instrumentalisierung der Berichte seien zu vermeiden.

In der anschließenden intensiven Diskussion, moderiert von Prof. Dr. Christian Alexander, FSU, wurden insbesondere die Ressourcen des Medienrats sowie seine Kontinuität diskutiert. Deutlich wurde, dass der Medienrat kein politisches Steuerungsorgan und keine Instanz zur Programmkontrolle einzelner Inhalte ist. Seine Aufgabe liegt vielmehr in der analytischen, bewertenden und empfehlenden Betrachtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Gesamtheit. Der Medienrat ist damit künftig nicht nur ein neues Gremium der Medienordnung, sondern gibt auch Anlass für eine breitere Debatte über Auftrag, Qualität und demokratische Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Hinweise:
Im November 2026 gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekanntgemacht.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zu den vergangenen Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen