06.10.2020

Pandemiehilfen für Thüringer Rundfunkveranstalter – 2. Soforthilfe kann beantragt werden

Hörfunk | Thüringen

Noch bis zum 15. Oktober 2020 können private Rundfunkveranstalter aus Thüringen eine Soforthilfe für den Medienbereich zur Kompensation von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 beantragen.

Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel stammen aus dem vom Freistaat Thüringen zur Bekämpfung der Pandemiefolgen beschlossenen Sondervermögen des Freistaats. Die Thüringer Staatskanzlei und die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) haben vereinbart, dass die TLM als Sachwalterin für den Privatrundfunk in Thüringen die Verteilung dieser Mittel vornimmt.

Jochen Fasco, Direktor der TLM, erklärt hierzu: „Nachdem die große Mehrzahl der privaten Thüringer Rundfunkveranstalter in einer ersten Welle diesen Unterstützungsfonds bereits in Anspruch genommen haben, besteht nun erneut die Möglichkeit, die nach wie vor belastenden Umsatzeinbußen zur Vermeidung des Insolvenzrisikos abzufedern.“

Ziel ist die Sicherung der landesweiten, regionalen und lokalen Medienvielfalt sowie der redaktionellen Arbeitsplätze im privaten Rundfunk in Thüringen. Schnell und unkompliziert sollen den Rundfunkveranstaltern die Mittel zukommen, um Umsatzeinbußen und Insolvenzrisiken abzuwenden, die durch die coronabedingte Pandemie entstanden sind.

Zur Beantragung der Hilfeleistung stehen auf der Website der TLM Antragsformulare zum Abruf bereit.