24.04.2020

Autokino-Events kommen auch in Thüringen in Mode

Thüringen | Veranstaltungen

Online-Anträge für Autokino-Angebote
Autokinos kommen während der Corona-Krise offenbar auch in Thüringen in Mode. Sie bieten die seltenen Voraussetzungen, auch in größerem Kreis ein Gemeinschaftserlebnis zu genießen und gleichzeitig der Verantwortung gerecht zu werden, eine Ansteckung mit dem Corona-Virus wirksam zu vermeiden.

In der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) sind bereits einige Anfragen auf Durchführung von Autokino-Events eingegangen, bei denen der Filmton via UKW-Frequenz in die PKWs der Kino-Gäste übertragen werden soll. Wegen der Frequenznutzung sind sie erlaubnispflichtig, und zwar immer durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie unter bestimmten Umständen zusätzlich auch durch die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM).

Eine Ausstrahlung des Autokinosignals an einen kleineren Adressatenkreis auf einem Grundstück bedarf keiner Genehmigung durch die TLM. Für diesen Fall erteilt die TLM eine kostenlose medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der BNetzA. Zur Beantragung der medienrechtlichen Unbedenklichkeit kann das Online-Formular ausgefüllt und direkt an die TLM gesandt werden. Weitere Informationen können in dem Formular nachgelesen werden.

„Uns ist daran gelegen, schnell und unbürokratisch auf die Anfragen zu reagieren, damit die Autokinos auch in Thüringen zügig starten können“, so TLM-Direktor Jochen Fasco.

Ist das Frequenzsignal dagegen auch außerhalb des für das Autokino genutzten Grundstücks nutzbar, also im Radio hörbar, ist neben der telekommunikationsrechtlichen Genehmigung durch die BNetzA wegen der potentiellen Massenwirkung des Angebots auch eine rundfunkrechtliche Frequenzzuweisung sowie eine Zulassung durch die TLM notwendig. Für diesen Fall ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der TLM erforderlich zur Absprache der konkreten Rahmenbedingungen für die Genehmigung von sogenanntem Ereignis- oder Einrichtungsrundfunk.