08.03.2023

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten zur Veranstaltung von Bürgerradios

Bürgermedien

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten zur Veranstaltung von Bürgerradios in Eisenach, Erfurt, Jena, Saalfeld, Nordhausen und Weimar

Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) hat die bisher von den Thüringer Bürgerradios genutzten UKW-Sender in Eisenach 96,5 MHz, Erfurt 96,2 MHz, Jena 103,4 MHz, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blankenburg 105,2 MHz, Nordhausen 100,4 MHz und Weimar 106,6 MHz zum 1. Januar 2024 ausgeschrieben.

Zur Veranstaltung eines Bürgerradios bedarf es laut Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) einer Zulassung als Veranstalter und der Zuweisung einer terrestrischen Übertragungskapazität durch die TLM. Die Zulassung erhalten sollen grundsätzlich nichtwirtschaftliche eingetragene Vereine, deren Vereinszweck die Veranstaltung von Bürgerradio ist. Veranstalter von Bürgerradio müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für Rundfunkveranstalter erfüllen. Zulassung und Zuweisung werden für bis zu vier Jahre erteilt.

Wer Interesse an der Zulassung als Veranstalter hat und die Zuweisung einer entsprechenden Übertragungskapazität anstrebt, wird aufgefordert, sich bis zum 31. Mai 2023 bei der TLM zu bewerben. Der Ausschreibungstext kann hier abgerufen werden.