Influencer – Vom Privatvergnügen zum Wirtschaftsunternehmen
Friedrich-Schiller-Universität Jena und Thüringer Landesmedienanstalt
am 28. Mai 2019, 16.00 Uhr Rosensäle der FSU Jena
15.30 Uhr
Eröffnung
Jochen Fasco, Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), Erfurt
Prof. Dr. Christian Alexander, Friedrich-Schiller-Universität Jena
15.50 Uhr
Viraler Erfolg im Netz – Einblicke in das Leben einer Bloggerin
Franziska Albrecht, zukkermaedchen.de, Erfurt
16.20 Uhr
#Werbung: Insta-Stories unter Aufsicht
Stefanie Lefeldt, Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
16.50 Uhr
Privat oder kommerziell? – Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an Influencer
Prof. Dr. Jörg Fritzsche, Universität Regensburg
17.20 – 17.40 Uhr
Kaffeepause
17.40 Uhr
Überblick: Influencer-Marketing in der aktuellen Entscheidungspraxis der Gerichte
Christina Kiel, LL.M., Wettbewerbszentrale Bad Homburg
Anschließend
Podiums- und Publikumsdiskussion
Moderation: Prof. Dr. Christian Alexander
18.45 Uhr
Ausklang bei einem kleinen Empfang
Influencer sind Menschen, die andere Menschen beeinflussen. Dieser Einfluss kann sämtliche Lebensbereiche umfassen, beispielsweise Bekleidung, Ernährung, Freizeitgestaltung, Kosmetik bis hin zu Reisen, Technik und sonstigen Vorlieben. Mit der zunehmenden Verbreitung von digitalen Plattformen und sozialen Netzwerken kann nicht nur jeder Nutzer beliebig vielen Influencern folgen, sondern praktisch Jeder kann selbst zu einem Influencer werden. Facebook, Instagram, Snapchat, Twitter, YouTube & Co bieten die technischen Grundlagen, um Menschen weltweit zu erreichen. Aus einem Privatvergnügen kann ein erfolgreiches Geschäftsmodell werden.
Influencer lassen ihre Follower durch regelmäßige Blogeinträge, Foto- und Video-Posts usw. am alltäglichen Leben und an eigenen Erfahrungen teilhaben. Ihre Aussagen, Meinungen und ihr Verhalten können für die Follower eine Vorbildfunktion entfalten und deren Anschauungen, Bedürfnisse und Konsumverhalten maßgeblich prägen. Für Unternehmen bieten Influencer eine hervorragende Möglichkeit, einzelne Zielgruppen zu erreichen, Werbebotschaften wirksam zu verankern und die Streuverluste unspezifischer Werbung zu vermeiden. Influencer sind ideale Multiplikatoren und Meinungsführer für Produkte, das Image und sonstige Werbebotschaften. Je mehr Follower ein Influencer aufweist, desto einflussreicher ist die Person. Das Influencer-Marketing hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und ein Ende ist nicht abzusehen.
Aus rechtlicher Sicht berührt die Tätigkeit von Influencern unterschiedliche Regelungsbereiche. So kann sich beispielsweise die Frage stellen, welche medienrechtlichen Anforderungen gelten: Bedürfen etwa Videokanäle von Influencern auf YouTube einer Rundfunkzulassung? Weiterhin unterliegt die Werbetätigkeit von Influencern speziellen rechtlichen Anforderungen. Oft ist fraglich, ob die gesetzlich geforderte Erkennbarkeit von kommerziellen Inhalten und die Trennung zwischen kommerziellen und sonstigen Inhalten gewährleistet ist. Schließlich muss die Rechtsordnung berücksichtigen, dass Influencer häufig gerade junge Zielgruppen ansprechen. Dann sind zum Schutz von Kindern und Jugendlichen besondere Schutzanforderungen zu beachten.
Die 9. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von Friedrich-Schiller-Universität und TLM bieten die Gelegenheit, über die vielfältigen Aspekte des Influencer-Marketings zu diskutieren. Medienschaffende, Mediennutzer und alle medienrechtlich Interessierten sind sehr herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine vorherige Anmeldung bis zum 24. Mai 2019 gebeten.
Kontakt/Anmeldung
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht | Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena | Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena | Telefon: +49 (0)3641 942-100 | Telefax: +49 (0)3641 942-102 | E-Mail: ls-alexander@uni-jena.de
Veranstaltungsort
Rosensäle der Friedrich-Schiller-Universität
Fürstengraben 27, 07743 Jena
Als Gast dieser Veranstaltung willigen Sie ein, dass die Veranstalter Aufnahmen der Veranstaltung, auf denen Sie zu sehen und/oder zu hören sind, nichtkommerziell nutzen dürfen. Dies umfasst die Verwendung zu Weiterbildungszwecken, in Veröffentlichungen und im Internet einschließlich der Facebook-Fanseiten. Eine Vergütung wird nicht gezahlt.