20.04.2020

Verlängerung der Sonderregelung für Live-Übertragungen im Internet bis Ende August

Allgemeine Medienthemen

Die seit Anbeginn des Lockdowns geltende Sonderregelung für die Live-Übertragung von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten im Internet gilt im Einzelfall bis zum 31. August 2020 weiter.

Angesichts der anhaltend unsicheren Aussichten für die Durchführung von Veranstaltungen im kirchlichen und kulturellen Bereich sowie im Bereich von Bildungsangeboten ermöglichen die Medienanstalten weiterhin dieses pragmatische Vorgehen, um vor allem kurzfristig den Weg für eine gesellschaftliche Teilhabe als Kompensation für abgesagte und nicht durchgeführte Veranstaltungen zu ebnen.

Voraussetzung für die Live-Streamings ist lediglich vorab eine formlose Anzeige per E-Mail bei der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Das Anzeige-Formular kann online ausgefüllt und direkt an die TLM gesandt werden. Weitere Informationen können im Merkblatt der Medienanstalten nachgelesen werden.

TLM-Direktor Jochen Fasco: „Es ist absehbar, dass die Einschränkungen der Pandemie uns noch länger begleiten werden. Wir erleben aktuell besondere Kultur-Ereignisse, die Künstler vielerorts ins Netz bringen. Bildungsinhalte stillen den Wissensdurst bei Jung und Alt und helfen, bis der Schulalltag wieder Einzug hält. Besinnliche Momente durch Online-Angebote der Kirchen sind gerade in Krisenzeiten wichtiger denn je. Die Landesmedienanstalten haben daher ihre flexible Handhabung verlängert.“

Hinweise:
Dieses Vorgehen ersetzt nicht grundsätzlich das gesetzliche Erlaubnisverfahren, sondern stellt weiterhin eine vorläufige Maßnahme dar.

Bei der geplanten Übertragung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die einen längeren zeitlichen Vorlauf haben, kann auch eine Zulassung im Sinne des medienrechtlichen Regelverfahrens zu beantragen sein. Dies gilt insbesondere auch für Angebote, die auf Dauer angelegt sind und über den 31. August hinaus angeboten werden sollen.