21.06.2017

Themen und Beschlüsse der Versammlung vom 20. Juni 2017

Versammlung

Jahresabschluss 2016 verabschiedet und Direktor entlastet
Die Versammlung hat den von der Bavaria Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Erfurt geprüften Jahresabschluss 2016 der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) in der vom Haushaltsausschuss gebilligten Fassung verabschiedet und dem Direktor Entlastung erteilt.

Geschäftsbericht 2016 verabschiedet

Der Geschäftsbericht der TLM für das vergangene Jahr wurde beschlossen. Umfassend dargestellt sind darin die Arbeitsschwerpunkte, Aktivitäten und vielfältigen Initiativen der TLM im Jahr 2016, ihre rechtlichen Arbeitsgrundlagen, ihre Aufgaben, die personelle Zusammensetzung des Gremiums sowie die Organisationsstruktur.

Wartburg-Radio 96,5 und RADIO OKJ 103,4: Änderungen in Vereinsvorständen bestätigt

Die Versammlung bestätigte die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderungen des Vorstandes des „Offener Hörfunkkanal Eisenach e. V.“. Der Verein veranstaltet das Programm „Wartburg-Radio 96,5“. Den Vorstand bilden danach zukünftig Volker Weber (Vorsitzender), Stefan Banse (stellvertretender Vorsitzender), Uwe-Jens Ebert (Schatzmeister), Michael Wolff (Schriftführer) und Christoph Ihling (Beisitzer). Ebenso durch die Versammlung bestätigt wurde die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderungen des Vorstandes des „Offener Hörfunkkanal Jena e. V.“, der das Programm „RADIO OKJ 103,4“ veranstaltet. Die fünf Vorstandssitze werden künftig wie folgt übernommen: Helge Liebold ( Vorsitzender), Andreas Wolff (Stellvertretender Vorsitzender), Rainer Engelhardt (Schatzmeister), Dorit Weber-Liel (Schriftführerin) und Dr. Thomas Nitzsche (Beisitzer).

Fake News – Hatespeech – Faktencheck: Eine Einordnung neuer und/oder neu beschriebener Phänomene

Das Internet wird vielfach genutzt, um Bürger zu informieren und zu beeinflussen, aber auch um Fake News zu verbreiten. Für die Verbreitung der Inhalte werden zunehmend Algorithmen und Social Bots verwendet. Vor diesem Hintergrund betont die Versammlung die große, konstituierende Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung, wonach jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Der komplette Beschluss ist in der Anlage beigefügt.

Rundfunk und Telemedien im Netz – Aktuelle Angebote und ihre Einordnung in medienrechtlicher Hinsicht

Die Versammlung hat die Informationen zur Aufsicht der TLM über Rundfunk und Telemedien im Netz zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie sieht es als notwendig an, dass die Landesmedienanstalten die Regelungen zu Werbung und Jugendschutz auch im Internet durchsetzen. Darüber hinaus bedarf es einer konsequenten Ahndung der Verstöße gegen journalistische Grundsätze im Internet. Die Aufsicht über private Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter zählt zu den Kernaufgaben der TLM. Zusammen mit den anderen Landesmedienanstalten wacht sie über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Sie ist zudem, wie die meisten Landesmedienanstalten, für weitere Aufsichtsfelder zuständig, insbesondere für die Wahrung der Impressumspflichten und der Werbevorgaben. In jüngster Zeit rückte zudem die Überwachung der Zulassungspflicht für Angebote im Internet in den Fokus der Tätigkeit.