17.09.2025

11. (IX) Sitzung der Versammlung

Versammlung

Vielen Menschen sitzen in einem Raum an Tischen und schauen zum Redner.

Impression aus der Sitzung (JPG/Copyright TLM)

Themen der TLM-Versammlung vom 16. September 2025

Entscheidungen über Zulassungen, Zuweisungen und Aufsicht

Programmauflagen für Lokal-TV

Die gegenüber den Lokal-TV-Veranstalterinnen bestehenden Auflagen zu Mindestsendezeit und Lokalbezug werden angepasst. Ab Januar 2026 entfallen die Lokalbezugsauflagen für Veranstalterinnen, die ihr Programm nur in einem lokalen Verbreitungsgebiet im eigenen Kabelnetz verbreiten oder weniger als 10.000 Haushalte erreichen können. Dagegen müssen künftig Veranstalterinnen, die ihr Programm auch außerhalb eines eigenen Kabelnetzes kabelgebunden (nicht nur als reiner Internetstream) verbreiten und mehr als 10.000 Haushalte erreichen können, in ihrem Programm zukünftig Sendungen im Umfang von mindestens 30 Minuten pro Woche ausstrahlen, die einen Bezug zum Verbreitungsgebiet aufweisen. Diese Sendungen müssen insgesamt mindestens aus sieben Beiträgen bestehen und dabei auf das gesamte Sendegebiet Bezug nehmen. Die bisherige, differenziertere Auflagenstruktur entfällt.

Rennsteig TV GmbH – Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Programmverantwortung und Jugendschutzverantwortung

Bei der Rennsteig TV GmbH (Veranstalterin) werden die angezeigten Änderungen der Beteiligungsverhältnisse der Veranstalterin, der Programmverantwortung und der Jugendschutzverantwortung als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Die alleinige Programmverantwortung übernimmt Andrea Flörke und die alleinige Jugendschutzverantwortung übernimmt Hardy Grotjahn. Nach der Übertragung der Gesellschaftsanteile bestehen für die Veranstalterin folgende Beteiligungsverhältnisse:

Nr.Gesellschafterinnen und Gesellschafter

Anteile

in Prozent

01Andrea Flörke

40,00

02

Gerd Otto20,00
03Christel Witter20,00
04Annette Witter10,00
05Nicole Witter10,00
Gesamt

100,00


UPLINK Network GmbH – Multiplexbelegung DAB+ mit „NiUS – Das Radio"

Die Versammlung hat nach Anhörung der Geschäftsführung der UPLINK Network GmbH die Beschlussfassung über die Bestätigung der medienrechtlichen Unbedenklichkeit der Belegung des Thüringer DAB+-Multiplexes für private Hörfunkangebote und Telemedien (Multiplex 12 B) mit dem Programm „NiUS – Das Radio“ mit Blick auf noch zu klärende offene Fragen zurückgestellt.

Schwerpunktthema „Informations- und Nachrichtenkompetenz" – Die Perspektive der Prävention

Das Gremium befasste sich mit Fragen der Medienbildung im Zusammenhang mit Informations- und Nachrichtenkompetenz: Zum einen wurde ein idealtypischer Ablauf eines Medienkompetenzprojekts vorgestellt, in dem journalistische Arbeitsweisen aufgezeigt und Methoden angewendet werden, mit denen Kinder und Jugendliche lernen, Fake News und Desinformationskampagnen zu erkennen und ihre Informations- und Nachrichtenkompetenz zu stärken. Zum anderen wurden verschiedene Maßnahmen des Thüringer Medienbildungszentrums der TLM (TMBZ) präsentiert, die sich an Fachkräfte richten. Dabei werden den Fachkräften praxisnahe Methoden vermittelt, die sie in Schule, Jugendhilfe, Familienarbeit und Erwachsenenbildung einsetzen können, um ihrerseits Kinder, Jugendliche und Erwachsene wirksam in der Stärkung ihrer Informations- und Nachrichtenkompetenz zu unterstützen.

Aktuelle Entwicklungen, Gesellschaftsveränderungen sowie Rückverlagerung der Sat.1 Gold-Lizenz nach München

Dr. Michael Müller, Leiter Medienpolitik ProSiebenSat.1 Media SE berichtete über aktuelle Entwicklungen des Konzerns und die aktuellen Gesellschaftsveränderungen. Darüber hinaus ging es um die Rückverlagerung der Sat.1 Gold-Lizenz von Thüringen nach München. Schwerpunkt des anschließenden Austausches waren des Weiteren die Umwandlung des Unternehmens in eine Streaming-Plattform und die künftige Strategie des Medienkonzerns.