18.06.2025

10. (IX) Sitzung der Versammlung vom 17. Juni 2025

Versammlung

Viele Menschen sitzen an Tischen in einem Sitzungsraum. Ein Mann steht am Rednerpult und redet.

Impression aus der Versammlungssitzung (JPG/Copyright TLM)

Themen und Beschlüsse der TLM-Versammlung vom 17. Juni 2025

Entscheidungen über Zulassungen, Zuweisungen und Aufsicht

• „ANTENNE THÜRINGEN“ und „radio TOP 40“: Verlängerung der Zulassungen und Zuweisungen um jeweils weitere acht Jahre

Die ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG kann für weitere acht Jahre bis zum 31. Januar 2034 das landesweite Hörfunkvollprogramm „ANTENNE THÜRINGEN“ und das jugendorientierte Musikspartenprogramm „radio TOP 40“ veranstalten. Die Versammlung hat die Verlängerung der Zulassungen beschlossen. Beide Zulassungen sind verbunden mit Zuweisungen der bisherigen Übertragungskapazitäten. Damit kann die ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG die beiden Programme weiterhin via UKW verbreiten.

„ANTENNE THÜRINGEN“ ist seit dem 1. Februar 1993 auf Sendung. Das jugendorientierte Musikspartenprogramm „radio TOP 40“ wird seit 2003 über eine UKW-Städtekette in Thüringen verbreitet.

• VOGTLAND RADIO: Rückgabe der Zuweisung für Altenburg

Die Versammlung hat das beantragte Ende der Zuweisung der Frequenz in Altenburg (107,5 MHz) zum 31. Dezember 2025 an die VOGTLAND RADIO Rundfunkgesellschaft mbH und die damit verbundene Änderung der Zulassung als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

Die Veranstalterin verbreitet seit 2016 in Ostthüringen ihr 24-stündiges regionales Hörfunkvollprogramm „VOGTLAND RADIO“. Für die UKW-Verbreitung über die Standorte Gera (104,5 MHz) und Schleiz (92,4 MHz) bleiben Zulassung und Zuweisung bis zum 30. Juni 2028 unverändert.

• Kyffhäuser Radio Artern: Verlängerung von Zulassung und Zuweisung bis 2029

Der Verein „Kyffhäuser Bürgerradio Artern e. V.“ kann mit Zustimmung der Versammlung für weitere vier Jahre den Einrichtungshörfunk „Kyffhäuser Radio Artern“ veranstalten. Die Zulassung ist verbunden mit der Zuweisung der bereits bisher genutzten terrestrischen Übertragungskapazität (100,5 MHz) in Artern Stadt. 

• LandesWelle Thüringen: Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Die medienrechtliche Unbedenklichkeit der angezeigten Änderung der Beteiligungsverhältnisse der LandesWelle Thüringen GmbH & Co. KG wurde von der Versammlung festgestellt.

Marlis Ziegenbein (0,5275 Prozent) und Stefanie Pehlke (0,6447 Prozent) übernehmen danach Anteile der Mäder GmbH in Höhe von insgesamt 1,1722 Prozent an der REGIOCAST GmbH & Co. KG als Gesellschafterin der Veranstalterin. Die Gesellschaftsanteile der Mäder GmbH an der REGIOCAST GmbH & Co. KG reduzieren sich damit auf 0,1302 Prozent. Die Veranstaltertätigkeit kann auch nach dieser Änderung fortgesetzt werden.

• Eisenach Bürgerradio „Wartburg-Radio 96,5“: Änderung Vereinsvorstand

Die Versammlung bestätigte die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung des Vorstands des „Offener Hörfunkkanal Eisenach e. V.“. Den Vor-stand bilden künftig Volker Weber (Vorsitzender), Ingolf Preiß (Stellvertretender Vorsitzender), Uwe-Jens Ebert (Schatzmeister), Sindy Herrmann (Schriftführerin) und Matthias Wurmehl (Beisitzer). Der bisherige Schriftführer Christoph Ihling scheidet aus dem Vorstand aus.

Stadtkanal Steinach: Änderung von Vereinssatzung und Vertretung

Die Versammlung hat die angezeigte Änderung des Vorstands sowie der Vertretungsregelung für die Veranstaltertätigkeit des Antennenverein Steinach e. V. zur Veranstaltung des Programms „Stadtkanal Steinach“ als medienrechtlich unbedenklich beschlossen. Der neue Vorstand, von dem nur noch die beiden Vorsitzenden jeweils einzeln vertretungsberechtigt sind, setzt sich zusammen aus Sandro Bätz (1. Vorsitzender), Martin Queck (2. Vorsitzender), Silke Peine (Hauptkassiererin), Achim Luthardt (Beisitzer) und Christel Schmidt (Beisitzerin).

• iSTUFF: Änderung von Vorstand, Programm- und Jugendschutzverantwortung

Die Versammlung hat die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung des Vorstands, der Programmverantwortung und der Jugendschutzverantwortung des „Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e. V.“ vorbehaltlich der Vorlage einwandfreier polizeilicher Führungszeugnisse bestätigt. Der Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e. V. veranstaltet das Programm „Ilmenauer Studierendenfernsehfunk (iSTUFF)“.

Den neuen Vorstand bilden Johannes Nothmann (Vorsitzender), Jule Büttner (Stellvertretende Vorsitzende), Hannes Waldschmidt (Schatzmeister) und Sebastian Speitel (Stellvertretender Schatzmeister). Programmverantwortliche Person ist Kira Bayer und für den Jugendschutz beauftragt ist Raika Brosi.

Verabschiedung Jahresabschluss 2024, Entlastung des TLM-Direktors und Beauftragung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025

Der von der Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft aus Erfurt, geprüfte Jahresabschluss 2024 der TLM wurde in der vom Haushaltsausschuss am 14. Mai gebilligten Fassung verabschiedet und dem Direktor wurde Entlastung erteilt.

Außerdem wurde die Prüfung des TLM-Haushaltswesens für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch die Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft aus Erfurt, beschlossen.

Schwerpunktthema „Informations- und Nachrichtenkompetenz" – Die Perspektive der Aufsicht

Zum Schwerpunktthema „Informations- und Nachrichtenkompetenz“ beschäftigte sich die Versammlung mit den negativen Folgen der Plattform-ökonomie für die demokratische Willensbildung und die Meinungsfreiheit sowie den Möglichkeiten und Grenzen der Medienaufsicht gegenüber immer massiveren Angriffen auf Grundwerte und Grundrechte.

Bei der Verfolgung und Löschung strafbarer und unzulässiger Hassinhalte arbeiten die Medienanstalten und die Strafverfolgungsbehörden inzwischen sehr erfolgreich zusammen. Sie konnten damit den Verfolgungsdruck im Bereich der Offizialdelikte deutlich erhöhen und eine spürbare generalpräventive Wirkung erzielen.

Bei Desinformation und hybriden Bedrohungen sind dagegen vor allem Ansätze gegen systemische Risiken und koordinierte Angriffe gefragt. Hier gilt es, die Plattformen in die Pflicht zu nehmen, gegen systemische Risiken vorzugehen und das Staatsferneprinzip zu stärken. Als weitere Maßnahmen wurden die Durchsetzung von Transparenz- und Sorgfaltspflichten, ein Verbot manipulativer Verbreitungstechniken und das Vorgehen gegen koordinierte Angriffe diskutiert.