30.04.2021

Medienrechtliche Schranken für Google, Facebook & Co.

Veranstaltungen

11. Jenaer Medienrechtliche Gespräche von Thüringer Landesmedienanstalt und Friedrich-Schiller-Universität zum Thema: „Medienplattformen und Intermediäre“

Am 29. April 2021 diskutierten mehr als einhundert Teilnehmer bei den 11. Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen von Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) mit Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik unter dem Titel „Medienplattformen und Intermediäre“. Im Zentrum der Veranstaltung stand die Frage nach der Regulierungsbedürftigkeit und Regulierungsfähigkeit von internationalen Digitalkonzernen hinsichtlich ihres Einflusses auf die Meinungsbildung in Deutschland.

Medienintermediäre haben immer größer werdenden Einfluss auf unsere Medienlandschaft. Teilweise verdrängen sie die Angebote der klassischen Medien wie Print und Rundfunk, auch weil sie im Gegensatz zu klassischen Massenmedien dem Nutzer sehr spezifisch Werbe- und Informationsangebote unterbreiten können. Dieser direkte Zugang zum Kunden ist aber auch ein direkter Zugang zum Wähler, womit Medienintermediären neben einer wirtschaftlichen Bedeutung auch eine gesellschaftspolitische Relevanz zuzuschreiben ist.

Prof. Dr. Birgit Stark vom Institut für Publizistik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz beleuchtete diese Relevanz von Medienintermediären für die Meinungsbildung in Deutschland. Sie führte aus, dass „Google sich im Netz als übergeordnete Instanz etabliert hat, soziale Netzwerke im Nachrichtenrepertoire fest verankert sind und die informierende Tagesreichweite von Medienintermediären weiterhin wächst: über zwei Drittel der Jüngeren nutzen diese Dienste täglich, um sich über das aktuelle Zeitgeschehen zu informieren.“

Prof. Dr. Marc Liesching von der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig gab einen Überblick über die neuen Normadressaten nach dem Medienstaatsvertrag. Nach seiner Ansicht „werden im Medienstaatsvertrag die einzelnen Player im Internetbereich weiter ausdifferenziert, wodurch die Rechtsanwendung nicht einfacher wird.“

Anschließend gab Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, einen Einblick in die Aufsicht der Landesmedienanstalten über die Medienintermediäre. „Der neue Medienstaatsvertrag“, so Fuchs, „wirkt! Die algorithmischen Entscheidungen der großen internationalen Plattformen können jetzt in ihrer Wirkung auf die Meinungsvielfalt in einem förmlichen Verfahren überprüft werden. Das ist ein Wert an sich. Und es passiert auch in konkreten Fällen.“

TLM-Direktor Jochen Fasco wies in seiner Begrüßung ebenfalls auf die Bedeutung der Algorithmen für die Meinungsbildung hin: „Gerade in einem Superwahljahr ist eine möglichst freie Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich für unsere Gesellschaft. Insbesondere den Gatekeepern des Informationsflusses müssen daher auch die durch den Medienstaatsvertrag gezogenen Grenzen verdeutlicht werden.“

Prof. Dr. Christian Alexander, FSU, der die abschließende Diskussion moderierte, griff noch einmal die Abgrenzungsprobleme zwischen den einzelnen Diensten auf. „Anwender, Aufsicht und Rechtsprechung“, so Alexander, „werden in der Praxis viele Einzelfragen zu beantworten haben, was gerade in einer sich so schnell fortentwickelnden Branche eine schwierige Aufgabe sein wird.“

Hinweise:
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zu den vergangenen Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen finden Sie unter www.rewi.uni-jena.de/veranstaltungen.

Im Herbst 2021 gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Dann soll der „Digital Services Act“ diskutiert werden. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekannt gemacht.