25.02.2015

Kein medienrechtlicher Verstoß in der Sendung „Thüringer Politik TV“ mit der Rubrik „Ramelow & Co.“ vom 17. Januar 2015

Personen

Ausschuss für Programm und Jugendschutz der TLM bekräftigt meinungsbildende Rolle des lokalen Fernsehens

Die TLM hat mit Bescheid vom 25. Februar 2015 das Verfahren gegen die Erfurter Lokalfernsehveranstalterin Salve.TV wegen des Verdachts des Verstoßes gegen journalistische Grundsätze in der Sendung „Thüringer Politik TV“ mit der Rubrik „Ramelow & Co.“ eingestellt.

In dem ca. 7-minütigen Teil der insgesamt viertelstündigen Gesamtsendung (hier die Internetfassung) wurde der Thüringer Ministerpräsident bei öffentlichen Terminen begleitet. Diese Szenen wurden mit Auszügen aus einem mit dem Regierungschef geführten Interview des Senders unterlegt. Bei dem Interview, das auch Teil der Rubrik war, war kein Redakteur im Bild erkennbar.

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie der Stellungnahme der Veranstalterin, so TLM-Direktor Jochen Fasco, handelt es sich bei der Sendung „Thüringer Politik TV“ mit der Rubrik „Ramelow & Co.“ nicht um verfassungswidriges Staatsfernsehen oder unzulässige politische Werbung. Es wurde kein Einfluss auf die Veranstalterin ausgeübt. Sie traf als Ausfluss ihrer Programmfreiheit selbst die redaktionellen Entscheidungen über Bild- und Tonauswahl sowie die Zusammenstellung des Materials.

Unabhängig vom konkreten Aufsichtsverfahren befasste sich auch der TLM-Ausschuss für Programm und Jugendschutz in seiner Sitzung am 24. Februar 2015 mit dem aktuellen Politik-Format im Lokal-TV. Die Mitglieder diskutierten mit den Verantwortlichen der Veranstalterin insbesondere über die Erwartungen, die an die Qualität journalistischer Berichterstattung im lokalen Fernsehen zu stellen sind. Die Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Inge Schubert, machte deutlich, dass kritischer Journalismus im lokalen Fernsehen wünschenswert ist, das dies aber nicht bedeuten kann, dass jeder Beitrag diesem Anspruch entsprechen muss. Im Ergebnis machte das Gremium deutlich, dass Lokal-TV durch Informationsvermittlung und Meinungsbildung als wichtige Bereicherung der Rundfunklandschaft eingeschätzt wird. Der Beschluss des Ausschusses ist beigefügt (Anlage).