15.09.2021

Aktuelle Beschlüsse der TLM-Versammlung vom 14. September 2021

Versammlung

47 10 PM Versammlung Anlage

Foto (TLM)

Aktuelle Beschlüsse der TLM-Versammlung vom 14. September 2021

Deutschlands ältester Hochschulfunk an der TU Ilmenau bis 2025 lizenziert
Der Verein „hsf Studentenradio e. V.“, Betreiber des ältesten Studentenradios Deutschlands, kann mit Zustimmung der TLM-Versammlung für weitere vier Jahre bis zum 30. September 2025 auf der bisher genutzten Ilmenauer UKW-Frequenz 98,1 MHz das Hörfunkspartenprogramm „Radio hsf“ ausstrahlen. Der Veranstalter wurde erstmals 1999 von der TLM zur Veranstaltung eines Einrichtungshörfunkprogramms für die Technische Universität (TU) Ilmenau zugelassen. Seitdem wurde die Zulassung fünfmal verlängert, zuletzt 2017. Der Veranstalter ist fester Bestandteil des kulturellen Geschehens an der TU Ilmenau.

TLM-Funkanalyse für lokale Rundfunkangebote
Im Rahmen des TLM-Schwerpunktes „Stabilisierung und Förderung lokaler Vielfalt in den Medien“ wurden aktuelle Forschungsvorhaben zur Unterstützung der Veranstalter und zum Aufzeigen weiterer Entwicklungsmöglichkeiten vorgestellt und diskutiert. Beschlossen wurde die Durchführung einer Funkanalyse 2021 zur Ermittlung der Reichweite lokaler Rundfunkangebote, insbesondere des werbefinanzierten Lokalfernsehens, in Thüringen.

Erfolgreiche Zwischenbilanz beim „Aktionsplan Lokale Vielfalt – Demokratie in Thüringen stärken“
In dem Anfang 2021 neu aufgelegten Aktionsplan zur Unterstützung und Förderung von lokalem Rundfunk sind für die Thüringer Bürgerradios die drei Module „Volontärs-Ausbildung“, „Bürgermedienpatenschaften“ und „Medienbildung stärken“ enthalten. Beispielhaft präsentiert wurden die im Radio OKJ 103,4 in Jena und Umgebung realisierten Projekte wie „Lost Places im Saale-Holzland-Kreis und im Weimarer Land“, „Bürgermedienpatenschaft in Drößnitz im Landkreis Weimarer Land“ und „Culture Club – Who is Who in Thüringen“. Die Versammlung hat diese Projekte im Austausch mit Radio OKJ 103,4 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bestätigung geänderte Beteiligungsverhältnisse bei LandesWelle Thüringen
Die Versammlung bestätigte die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der Kieler Zeitung und damit auch an der LandesWelle Thüringen GmbH Co. KG: Die Madsack-Gruppe übernimmt über die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG ein weiteres Prozent an der Kieler Zeitung und hält damit 25,5 Prozent und eine Stimme sowie zusammen mit der ihr zuzurechnenden Hanseatische Verlags-Beteiligungs Aktiengesellschaft 50 Prozent und eine Stimme an der Kieler Zeitung. Die Gesellschafteranteile der LandesWelle Thüringen GmbH & Co. KG auf der ersten und zweiten Beteiligungsebene bleiben von diesen Änderungen unberührt.

Finanzierungssatzung der Landesmedienanstalten und drei Richtlinien beschlossen
Die Versammlung hat die Satzung zur Deckung der notwendigen Ausgaben der Organe nach § 104 Absatz 2 des Medienstaatsvertrags und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung) beschlossen. Die bisherige Finanzierungssatzung musste aufgrund des 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages (MStV) angepasst werden.

Außerdem wurden die Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach § 59 MStV (Fernsehfensterrichtlinie), die Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten über die Sendezeit für unabhängige Dritte nach § 65 MStV (Drittsendezeitrichtlinie) und die Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten über die Berufung, Zusammensetzung und Verfahrensweise von Programmbeiräten nach § 66 MStV (Programmbeiratsrichtlinie) von der Versammlung verabschiedet. Auch diese Richtlinien bestanden bereits weitgehend inhaltsgleich und mussten in Folge des Inkrafttretens des MStV ebenfalls angepasst werden.