Allgemeine Kriterien

Allgemeine Kriterien der TLM für die Vergabe von Forschungsaufträgen

Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen ist durch ein formalisiertes Verfahren sicherzustellen, dass aus der Gesamtheit der jeweils eingegangenen Angebote/ Anträge eine objektive, sachlich begründete Auswahl getroffen wird. Im Rahmen der Auswahl ist zu prüfen, welches der Forschungskonzepte unter Zugrundelegung einer angemessenen methodischen Konzeption und unter Berücksichtigung forschungsökonomischer Gesichtspunkte dem Erkenntnisinteresse des Forschungsprojekts am besten gerecht wird.

Die nachfolgend aufgelisteten Anforderungen bieten in erster Linie eine Entscheidungshilfe und sind nicht als abschließender Kriterienkatalog zu interpretieren. In Abhängigkeit von Forschungsgegenstand und Erkenntnisinteresse können sich, neben den unten genannten Anforderungen, weitere für die Bewertung der Angebote/Anträge relevante Kriterien ergeben.

  1. Unabhängigkeit der forschenden Person/Institution
    Gerade bei Forschungsaufträgen, die in der Regel mit bestimmten Erkenntnisinteressen der Auftraggeber verbunden sind, ist zu gewährleisten, dass die forschenden Personen/Institutionen in der Konzeption, Durchführung und Auswertung ihrer Studien frei und unabhängig von partikularen Interessen agieren. Die Auftragnehmer sollten daher (institutionell) unabhängig sein und dürfen in den angegebenen Forschungsfeldern keine Eigen- oder Fremdinteressen vertreten. Die Angebote/Anträge selbst dürfen nicht (auch) auf Verwertungsinteressen Dritter gerichtet sein.
  2. Medienwissenschaftliche Kompetenz
    Fundierte Kenntnisse im Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaften und forschungspraktische Erfahrungen in der angewandten Sozial- und Kommunikationsforschung sind Voraussetzung für eine effiziente, den geltenden sozialwissenschaftlichen Standards entsprechende Umsetzung von Forschungsvorhaben. Darüber hinaus sind für eine Analyse kommunikationswissenschaftlicher Fragestellungen vielfach Ansätze und Erkenntnisse angrenzender sozialwissenschaftlicher Disziplinen (Soziologie, Politologie, Psychologie etc.) von Bedeutung. Die Auftragnehmer sollten daher in der Medien- und Kommunikationsforschung sowie den angrenzenden sozialwissenschaftlichen Disziplinen über möglichst umfassende Erfahrungen verfügen und diese anhand einschlägiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen belegen können.
  3. Theoretischer Bezugsrahmen
    Die Projektskizze muss erkennen lassen, welcher theoretische Bezugsrahmen der Untersuchung zugrundegelegt werden soll. In Forschungsprojekten sollten bestehende Erkenntnisse und Ergebnisse der Medienforschung berücksichtigt und gegebenenfalls in die theoretische und methodische Konzeption integriert werden. Dies schließt die Verwendung innovativer Ansätze keineswegs aus. Aus der Gestaltung der Untersuchung (und nicht aus gesonderten Kapiteln des Angebots/Antrags) sollte jedoch ersichtlich sein, ob der gegenwärtige Stand der Medienforschung in der Konzeption berücksichtigt wurde.
  4. Methodische Konzeption
    Zentrales Kriterium für die Beurteilung der Anträge/Angebote ist die methodische Konzeption der geplanten Untersuchung. Neben der Plausibilität der Konzeption ist zu prüfen, ob die Wahl der Methoden dem Forschungsgegenstand angemessen ist und das Forschungsdesign geeignet erscheint, die mit der Ausschreibung des Forschungsauftrags verbundenen Fragestellungen empirisch fundiert zu beantworten.
  5. Realisierung des Forschungsvorhabens
    Grundsätzlich ist vorauszusetzen, dass das vorgeschlagene Forschungsdesign auch faktisch realisierbar ist. Anhand einer genauen Auflistung der geplanten Untersuchungsschritte sollten die Auftragnehmer plausibel nachweisen, dass das Forschungsdesign im angegebenen zeitlichen Rahmen und mit den veranschlagten finanziellen Mitteln umgesetzt werden kann.
  6. Forschungsökonomische Gesichtspunkte
    Als Anstalten des öffentlichen Rechts sind Landesmedienanstalten zu sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung verpflichtet. Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen müssen daher Forschungsaufwand, -ergebnisse und -etat in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Sofern die oben genannten Anforderungen von mehreren Anbietern/Antragstellern in gleichem Maße erfüllt werden und die vorgelegten methodischen Konzepte dem Forschungsgegenstand und dem Erkenntnisinteresse angemessen sind, ist innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen nach dem Kriterium der Forschungsökonomie zu entscheiden. Neben der Höhe der veranschlagten Kosten sind in diesem Zusammenhang vor allem die Verwendung der Gelder, die Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen und der Rückgriff auf vorhandene forschungstechnische Mittel zu berücksichtigen.