20.06.2018

Themen und Beschlüsse der Versammlung vom 19. Juni 2018

Versammlung

Neben der Wiederwahl des Direktors der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) für die nächste Amtszeit (2019 bis 2025), vergleiche gesonderte Pressemeldung der TLM vom 19. Juni 2018, hat die Versammlung am 19. Juni folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresabschluss 2017 verabschiedet und Direktor entlastet
Die Versammlung hat den von der Bavaria Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Erfurt geprüften Jahresabschluss 2017 der TLM in der vom Haushaltsausschuss gebilligten Fassung verabschiedet und dem Direktor Entlastung erteilt.

Geschäftsbericht 2017 verabschiedet
Der Geschäftsbericht der TLM für das vergangene Jahr wurde beschlossen. Umfassend dargestellt sind darin die Arbeitsschwerpunkte, Aktivitäten und vielfältigen Initiativen der TLM im Jahr 2017, ihre rechtlichen Arbeitsgrundlagen, ihre Aufgaben, die personelle Zusammensetzung des Gremiums sowie die Organisationsstruktur.

Kostensatzung der ZAK nach § 35 Abs. 11 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) für bundesweite Rundfunkangebote beschlossen
Die Versammlung stimmte der von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Februar beschlossenen Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich des bundesweiten privaten Rundfunks zu. Im Kostenverzeichnis wird danach die untere Grenze des Gebührenrahmens für die Zulassung von Fernsehen, welches ausschließlich im Internet verbreitet wird, von 1.000 Euro auf 100 Euro gesenkt und ein weiterer Gebührenrahmen für Zulassungen eingeführt, die ein für das Ausland bestimmtes Werbefenster enthalten.

Aktuelle Medienentwicklungen vor dem Hintergrund europäischer und internationaler Veränderungsprozesse
Prof. Dr. Dieter Dörr, einer der anerkanntesten Medienexperten Deutschlands, langjähriger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Medienrecht der Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts, hat die Versammlung vor dem Hintergrund europäischer und internationaler Veränderungsprozesse über aktuelle Medienentwicklungen informiert.

Mit Blick auf die gesellschaftliche Funktion der Medien betonte Dörr, dass es auch weiterhin ausgestaltender Regelungen zum Erhalt und zur zukünftigen Sicherung einer vielfältigen Medienlandschaft bedarf, die den mit der Digitalisierung der Kommunikationsinfrastrukturen einhergehenden neuen Herausforderungen Rechnung tragen. Er verdeutlichte die Notwendigkeit verlässlicher Informationsangebote und sieht hier eine entscheidende Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bei zunehmender Fragmentierung der Öffentlichkeit steigt die Bedeutung des Integrationsauftrags des Rundfunks. Zudem ist es notwendig, vorherrschende Meinungsmacht in jedem Fall zu verhindern, da ansonsten eine freie und unabhängige Meinungsbildung gefährdet ist. Da Vielfaltsdefizite, wenn sie bereits eingetreten sind, nur schwer zu korrigieren sind, muss ein medienübergreifendes Vielfaltsicherungsrecht geschaffen und die positive Vielfaltsicherung optimiert werden.

Daneben müssen Bürgerinnen und Bürger die Funktionsweisen von Algorithmen in den Grundzügen kennen, die Personalisierung von Suchanfragen durchschauen und etwas über Bots wissen. Nur mit derartiger Stärkung der Medienkompetenz kann der Herausbildung sogenannter Echokammern bzw. Filter Bubbles entgegengewirkt werden.

Sein Fazit: Die Tätigkeitsfelder der Landesmedienanstalten bleiben vielfältig. Medienpolitik und Medienrecht stehen vor großen Herausforderungen.