Förderung lokaler Rundfunkanbieter in Thüringen gesichert
Aktionsplan „Lokale Vielfalt – Demokratie in Thüringen stärken“ von Thüringer Staatskanzlei und Landesmedienanstalt tritt in Kraft
Die Thüringer Lokalfernsehveranstalter und Bürgerradios können auch in diesem Jahr wieder die Förderung von journalistischen Volontariaten und spezifischen Einzelprojekten beantragen. Dies haben die Thüringer Staatskanzlei (TSK) und die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) aktuell in einem Aktionsplan vereinbart.
Seit 2020 unterstützt der Freistaat Thüringen über die Thüringer Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit der TLM Thüringer Lokalrundfunkveranstalter. Die Landesmedienanstalt vergibt die Mittel transparent, diskriminierungsfrei und staatsfern. Der Aktionsplan „Lokale Vielfalt – Demokratie in Thüringen stärken“ ist u. a. die Basis für ein umfängliches Volontariats-Programm bei den Bürgerradios und den lokalen Fernsehveranstaltern im Land. Außerdem werden Kooperationsprojekte zur Berichterstattung aus dem Landtag und Produktionen zu neuen Themen oder Sendeformaten ermöglicht.
Stefan Gruhner, Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt sowie Chef der Staatskanzlei und Jochen Fasco, Direktor der TLM betonen: „Der Aktionsplan ermöglicht das mittlerweile renommierte Volontariats-Programm bei Lokal-TV und Bürgerradios. Zugleich werden damit die mediale Vielfalt und die demokratische Teilhabe in Thüringen unterstützt und erweitert.“
Für 2025 stellt der Freistaat Thüringen insgesamt bis zu 550.000 Euro aus dem Landeshaushalt bereit.
Hinweis: Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, staatsfern organisiert und finanziert.