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Die TLM beaufsichtigt die
Soweit Verstöße erstmalig und nicht schwerwiegend sind, wird der Anbieter in der Regel darauf hingewiesen und zur Beachtung der Rechtslage aufgefordert. Ist diese Schwelle überschritten, kommt es entweder zu einer förmlichen Beanstandung oder zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sofern der Verstoß bußgeldbedroht ist. Bei nachträglichem Entfall von Zulassungsvoraussetzungen oder Nichtbehebung von schwerwiegenden Verstößen kann es zu einem Widerruf der Zulassung kommen. Neben der laufenden Programmbeobachtung und der Prüfung von Programmbeschwerden sind die Programmanalysen der TLM ein wichtiges Instrument der Rundfunkaufsicht. Sie liefern den Veranstaltern Informationen über die Programmstruktur, dokumentieren die Programmentwicklung und schaffen damit eine Vergleichsmöglichkeit und Grundlage für eine Programmoptimierung.