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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Die Aufgaben und Befugnisse werden von einem Regelwerk aus Gesetzen, Satzungen und Richtlinien festgelegt. Die Gesetze erlässt der Thüringer Landtag und die TLM die Satzungen auf der Grundlage dieser Gesetze sowie die Richtlinien.

Zur einheitlichen Ordnung des bundesweiten privaten Rundfunks gibt es gleichlautend gemeinsames Landesrecht sowie gemeinsame Satzungen und Richtlinien der Landesmedienanstalten. Die Satzungen konkretisieren das Gesetz. Die Richtlinien dienen der Auslegung der Gesetze und Satzungen im Interesse einer einheitlichen Verwaltungspraxis.

„Rundfunk ist Ländersache. Diese sind für die gesetzliche Regelung der Rundfunkordnung zuständig.“

Jochen Fasco, TLM-Direktor

Gesetze

Rundfunk ist Ländersache. Diese sind für die gesetzliche Regelung der Rundfunkordnung zuständig. Aufgaben und Befugnisse der TLM regelt daher allein das Landesrecht. Dabei ist zwischen Thüringer Landesrecht zu unterscheiden, das die Thüringer Rundfunkordnung gestaltet und gemeinsamen Landesrecht, das den Rahmen für den bundesweiten privaten Rundfunk setzt. Gemeinsames Landesrecht wird nach längeren Verhandlungen von den Parlamenten jedes einzelnen Landes gleichlautend in Form eines Staatsvertrages verabschiedet.

Kern des Thüringer Rundfunkrechts ist das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG). Gemeinsames Landesrecht sind: Medienstaatsvertrag (MStV), das Rahmenrecht für den öffentlich-rechtlichen und den bundesweiten privaten Rundfunk sowie Telemedien und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der sich über den Rundfunk hinaus auch auf Internetangebote erstreckt.

Berührungen bestehen mit dem bundesrechtlichen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG), das die Frequenzordnung regelt.

Die Gesetzestexte können nachfolgend eingesehen werden:

Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)

vom 15. Juli 2014 (GVBl. Nr. 4/2014, S. 385), geändert durch das Thüringer Gesetz zu dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 23. September 2015 (GVBl. Nr. 8/2015, S. 134), in Kraft getreten am 1. Januar 2016, geändert durch das Thüringer Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – ThürDSAnpUG-EU – l) vom 6. Juni 2018, (GVBl. Nr. 6/2018 S. 1), in Kraft getreten am15. Juni 2018, geändert durch das Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 23. Juli 2020 (GVBl. Nr. 21/2020 S. 369), in Kraft getreten am 7. November 2020, zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes (GVBl. Nr. 15/2022 S. 284), in Kraft getreten am 25. Juni 2022

Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)

Medienstaatsvertrag (MStV)

in der Fassung des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
(Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)
in Kraft seit 01. Januar 2024

Medienstaatsvertrag

Thüringer Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

vom 18. Juli 2023 (GVBl. 10/2023 vom 31. Juni 2023, S. 240)

Thüringer Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)

in der Fassung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
(Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) vom 14. Dezember 2021

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Jugendschutzgesetz

vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2021 (BGBl. I S. 742) m.W.v. 01.05.2021

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Telekommunikationsgesetz (PDF)

Telekommunikationsgesetz

Telemediengesetz

vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251; 2021 I S. 1380)

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3544)

Telemediengesetz

„Satzungen konkretisieren das Gesetz und bedürfen einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Die von der TLM erlassenen Satzungen werden im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.“

Jochen Fasco, TLM-Direktor

Satzungen

Auf der Grundlage des Thüringer Landesmediengesetzes (ThürLMG) hat die TLM folgende Satzungen erlassen:

TLM-Hauptsatzung

TLM-Kostensatzung

Bürgermedien-Satzung

Satzung für die Zulassung und die Zuweisung von Ereignis- und Einrichtungsrundfunk

Satzung über die Durchführung von Pilotprojekten

Satzung über das Schiedsverfahren bei Rangfolgestreitigkeiten in Thüringer Kabelnetzen

Auf der Grundlage des Medienstaatsvertrages (MStV) hat die TLM zusammen mit allen Landesmedienanstalten folgende gemeinsame, im Text gleichlautende Satzungen erlassen:

Gewinnspielsatzung

MB-Satzung

Satzung Zulassungsfreiheit

Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag

Werbesatzung, Erläuternde Hinweise zur Werbesatzung

Kostensatzung

Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag

Public-Value-Satzung

Finanzierungssatzung

MI-Satzung

Auf der Grundlage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) hat die TLM zusammen mit allen Landesmedienanstalten folgende gemeinsame, im Text gleichlautende Satzungen erlassen:

Jugendschutzsatzung

Aufwendungsersatzsatzung

„Richtlinien legen Gesetze und Satzungen aus. Sie dienen einem einheitlichen und transparenten Verwaltungsvollzug. Wie bei den Gesetzten und Satzungen gibt es zwei Arten von Richtlinien: Die Richtlinien, die allein in Thüringen Geltung haben und die gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten, die bundesweit Anwendung finden.“

Jochen Fasco, TLM-Direktor

Richtlinien

Die TLM hat folgende allein in Thüringen geltende Richtlinien erlassen:

Förderrichtlinie Lokalfernsehen

Bürgermedien-Förderrichtlinie

Die TLM hat folgende gemeinsame bundesweit geltende Richtlinien erlassen:

Jugendschutzrichtlinien

Drittsendezeitrichtlinie

Fernsehfensterrichtlinie

Programmbeiratsrichtlinie

Innere Organisation

Geschäfts- und Wahlordnung