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Die Versammlung (Gremium) ist das Grundsatzorgan der TLM. Sie ist daher insbesondere zuständig für die
Die Versammlung vertritt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Interessen der Allgemeinheit. Sie verkörpert das Prinzip der gesellschaftlichen Kontrolle des Rundfunks. Daher setzt sie sich aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Die Amtszeit der Versammlung beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen der sie entsendenden Stellen nicht gebunden. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Versammlung hat einen Versammlungsvorstand. Er besteht aus dem Vorsitzenden der Versammlung, seinen beiden Stellvertretern und zwei Ausschussvorsitzenden. Der Versammlungsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Direktors. Aufsichtsmaßnahmen, Personalentscheidungen, die sich auf die Vergütungsgruppe beziehen, die dem höheren Beamtendienst entsprechen und Geschäfte mit einem Gesamtaufwand über 50.000 Euro bedürfen seiner Zustimmung.
Die Entscheidungen der Versammlung werden durch Vorlagen des Direktors und folgende Ausschüsse der Versammlung vorbereitet: