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Ausschreibung Rundfunkpreis Mitteldeutschland 2010 Bürgermedien Hörfunk und Fernsehen

BEWERBUNGSFRIST ABGELAUFEN!!!

Die Landesmedienanstalten von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen loben 2010 erneut gemeinsam einen mitteldeutschen Bürgermedienpreis aus.

1. Ziel
Der Preis soll hervorragende Programmbeiträge privater nichtkommerzieller Hörfunk- und Fernsehproduzenten aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen würdigen. Der Preis hebt das Engagement der Nutzerinnen und Nutzer des in den drei Ländern lizenzierten privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens bei der Berichterstattung über diese drei Länder hervor. Gleichzeitig will die Verleihung des Preises die Produzenten und Autoren des privaten nichtkommerziellen Hörfunks und Fernsehens ermutigen, Beiträge in hoher Qualität zu produzieren.

2. Preise
Die Jury vergibt im Rahmen des Wettbewerbs Preise in den folgenden Kategorien:

Hörfunk

Fernsehen

Die Beiträge für die Länderpreise wählt die Jury aus allen Einsendungen aus und würdigt besonders länderspezifische Themen.

3. Teilnehmer
Am Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen, privaten nichtkommerziellen Radios, Uni-Radios und Ausbildungs- und Erprobungskanälen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die Anzahl der sich am Wettbewerb Beteiligenden ist nicht begrenzt.

4. Art der Beiträge
Es können solche Beiträge eingereicht werden, die im Zeitraum vom 30. Juni 2009 bis 29. Mai 2010 in den drei Ländern produziert und dort in Offenen Kanälen, nichtkommerziellen Radios, Uni-Radios oder Ausbildungs- und Erprobungskanälen ausgestrahlt wurden.

5. Anzahl der Beiträge
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Wettbewerb kann in jeder Kategorie einen Beitrag einreichen.

6. Länge der Beiträge
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 60 Minuten nicht überschreiten.

7. Inhalt der Beiträge
Die eingereichten Beiträge sollen überzeugend und glaubwürdig über das wirtschaftliche, politische, kulturelle, soziale, religiöse oder sportliche Leben in den drei Ländern informieren und berichten.

Beim Hörfunk werden bei allen eingereichten Beiträgen u. a. das Thema, seine akustische Umsetzung, der Einsatz von O-Tönen, Aktualität und Relevanz, Umfang und Wirkung von Recherche, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität von Ideen, die Verwendung von Genres, das Angebot neuer Unterhaltungselemente sowie die Hörerwirkung bewertet.

Beim Fernsehen wird u. a. das Thema, seine optische und sprachliche Umsetzung, die Aktualität und die Relevanz, der Umfang und die Wirkung von Recherche, die Ausgewogenheit der Berichterstattung sowie die Originalität von Ideen bewertet. Die Besonderheiten der Produktion beim Bürgerrundfunk werden von der Jury angemessen berücksichtigt.

8. Bewerbung
Die Beiträge sind jeweils einzeln im Hörfunk auf CD und im Fernsehen auf DVD einzureichen. Zu den Bild- und Tonträgern sind folgende Angaben mitzuliefern:

  1. Titel
  2. Kategorie
  3. Genre
  4. Länge
  5. Kurzinhalt
  6. Angaben zum Sender (Name, Adresse, Telefon, Telefax)
  7. Name der Sendung
  8. Datum und Uhrzeit der Ausstrahlung
  9. Angaben zum/r Autor/in oder Produktionsteam
  10. Unterschrift.

9. Ausschreibungsfrist
Einsendeschluss ist am 30. Mai 2010.

Die Beiträge sind einzusenden an bzw. abzugeben bei:

Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
oder
Postfach 90 03 61
99106 Erfurt
Kennwort: „Bürgermedienpreis 2010“.

10. Jury
Zusammensetzung:
1 Hörfunkjournalist,
1 Fernsehexperte,
1 Printjournalist,
1 Vertreterin oder Vertreter/Mitglied der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) und
1 Vertreterin oder Vertreter der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)

11. Auswahl der Beiträge
Die Auswahl der Beiträge zur Preisverleihung und die Verleihung der Preise erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

12. Verwendung der Beiträge
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die TLM, die MSA und die SLM alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor der Jury, dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung, im Programm der Bürgermediensender bzw. SAEK im Bereich der ausrichtenden Landesmedienanstalten, vor dem Sponsor, soweit es einen gestifteten Preis gibt, zu Informationszwecken über die Arbeit der Landesmedienanstalten, über den Bürgermedienpreis im Konkreten, zur wissenschaftlichen Auswertung, zu Ausbildungszwecken und zur Archivierung.

13. Bekanntgabe der Preisträger
Die Gewinner des Bürgermedienpreises werden am 3. September 2010 zur Preisverleihung in Weimar bekanntgegeben.



Quelle: http://www.tlm.de/tlm/buergerrundfunk/rundfunkpreis/buergermedien2010/index.php