
Einrichtung, Zulassung und Förderung von Bürgerrundfunk
Der Bürgerrundfunk erfüllt drei wesentliche Funktionen:
- Er gibt den Bürgern die Möglichkeit, selbst Rundfunk zu machen und damit an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken (publizistische Teilhabe).
- Er ermöglicht den Erwerb von Kenntnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen, wie Medien funktionieren und wirken (Vermittlung von Medienkompetenz).
- Er schafft Raum für Themen, die im öffentlich-rechtlichen und im privaten Rundfunk keine Beachtung finden, weil dieser Formatzwängen unterliegt und landesweit ausgerichtet ist (publizistischer Ausgleich).
Der Bürgerrundfunk ist ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Rundfunklandschaft. Die TLM verwendet besonderes Augenmerk auf seine Errichtung, Zulassung und Förderung. Sie verwendet dafür einen großen Teil ihrer finanziellen Mittel.
Quelle: http://www.tlm.de/tlm/die_tlm/aufgaben/einrichtung_buergerrundfunk/index.php