Logo TLM

Programmbelegung der Kabelnetze

Die TLM hat die gesetzliche Ordnung für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Kabelanlagen zu überwachen und durchzusetzen.

Bei der Einspeisung von analogen Programmen muss sie dafür sorgen, dass:

Bei einer digitalisierten Kabelanlage

Die TLM hat noch keinen Kabelbelegungsplan erlassen, der verbindliche Vorgaben für die Kabelnetzbetreiber enthalten kann.



Quelle: http://www.tlm.de/tlm/die_tlm/aufgaben/programmbelegung_kabelnetze/index.php