Zusammenarbeit
Bundesweite Zusammenarbeit
Im Interesse einer ländereinheitlichen Verfahrensweise stimmen sich die Landesmedienanstalten bei der Zulassung des bundesweit verbreiteten privaten Rundfunks und seiner Beaufsichtigung ab. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auf grundsätzliche Angelegenheiten, länderübergreifende planerische und technische Vorhaben und einen ständigen Informationsaustausch.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fungiert als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet). Dieser Kommission gehören neben Vertretern aus Landes- und Bundeseinrichtungen sowie Wissenschaft und Justiz, ernannt von Bund und Ländern, sechs Vertreter (Direktoren) der Landesmedienanstalten an.
Mitteldeutsche Zusammenarbeit
Zur Stärkung Mitteldeutschlands als medienübergreifendem Raum verpflichtet das ThürLMG die TLM zu einer Zusammenarbeit mit den anderen mitteldeutschen Landesmedienanstalten. Diese Zusammenarbeit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) und der TLM erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft der mitteldeutschen Landesmedienanstalten (AML).
Zusammenarbeit mit Thüringer Institutionen
In Thüringen arbeitet die TLM eng mit den Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammen. Gemeinsam mit dem KI.KA und der Deutschen Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ stärken auch die bei der TLM angesiedelten Geschäftsstellen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und des Erfurter Netcodes das Kindermedienland Thüringen. Im STUDIOPARK KinderMedienZentrum existieren hervorragende Bedingungen für die Ansiedlung neuer Produktionsfirmen.
Außerdem hat die TLM gemeinsam mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Thillm) das Medienkompetenznetzwerk Thüringen initiiert. In diesem Netzwerk werden die zahlreichen unterschiedlichen Initiativen zusammengeführt und verschiedene Kooperationen intensiviert und erweitert.










