Die Medienanstalten
Der Vorsitz liegt zur Zeit bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Das Büro des Vorsitzenden und die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten befinden sich in Berlin.
Die Zusammenarbeit erfolgt über die
- Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
- Direktorenkonferenz (DLM)
- Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
- Gesamtkonferenz (GK).
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet).
Zur Sicherung der Meinungsvielfalt prüft die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) die Beteiligung verschiedener Mediengruppen an den Sendern.
Darüber hinaus gibt es Beauftragte der ZAK für Programm und Werbung und für Plattformregulierung und Digitalen Zugang. Weitere Beauftragte der DLM sind für Medienkompetenz/Bürgermedien, Haushalt, Europa, Hörfunk und Recht zuständig. Über technische Fragen wird in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) beraten.
Aktuelle Informationen der Medienanstalten finden hier.
Informationen der einzelnen Landesmedienanstalten finden Sie hier:








