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Medienstandort

Die Medienanstalten

Die Medienanstalten koordinieren grundsätzliche und länderübergreifende Aufgaben, wie Zulassung, Kontrolle und Entwicklung des privaten Rundfunks in Deutschland.

Der Vorsitz liegt zur Zeit bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Das Büro des Vorsitzenden und die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten befinden sich in Berlin.

Die Zusammenarbeit erfolgt über die 
  • Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

  • Direktorenkonferenz (DLM)

  • Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)

  • Gesamtkonferenz (GK).

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)  ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet).

Zur Sicherung der Meinungsvielfalt prüft die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)  die Beteiligung verschiedener Mediengruppen an den Sendern.

Darüber hinaus gibt es Beauftragte der ZAK für Programm und Werbung  und für Plattformregulierung und Digitalen Zugang. Weitere Beauftragte der DLM sind für Medienkompetenz/Bürgermedien, Haushalt, Europa, Hörfunk und Recht  zuständig. Über technische Fragen wird in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM)  beraten.

Aktuelle Informationen der Medienanstalten finden hier.

Informationen der einzelnen Landesmedienanstalten finden Sie hier:

BLM - Bayerische Landeszentrale für neue Medien
brema - Bremische Landesmedienanstalt
LFK - Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
LfM - Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
LMS - Landesmedienanstalt Saarland
LMK -  Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
LPR Hessen - Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
MABB - Medienanstalt Berlin-Brandenburg
MA HSH - Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein
MMV - Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
MSA - Medienanstalt Sachsen-Anhalt
NLM - Niedersächsische Landesmedienanstalt
SLM - Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien