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Die TLM

Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)

Die ALM ist die Dachorganisation für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten in allen bundesweiten Angelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf das bundesweit verbreitete Fernsehen. Die Zusammenarbeit erfolgt über die 
  • Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

  • Direktorenkonferenz (DLM)

  • Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)

  • Gesamtkonferenz (GK).

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)  ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Internet).

Zur Sicherung der Meinungsvielfalt prüft die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)  die Beteiligung verschiedener Mediengruppen an den Sendern.

Darüber hinaus gibt es Beauftragte der ZAK für Programm und Werbung  und für Plattformregulierung und Digitalen Zugang. Weitere Beauftragte der ALM sind für Bürgermedien, Europa, Hörfunk, Recht und Verwaltung  zuständig. Über technische Fragen wird in der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM)  beraten.

Aktuelle Informationen der ALM finden hier.

Informationen der einzelnen landesmedienanstalten finden Sie hier:

BLM - Bayerische Landeszentrale für neue Medien
brema - Bremische Landesmedienanstalt
LFK - Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
LfM - Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
LMS - Landesmedienanstalt Saarland
LMK -  Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz
LPR Hessen - Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien 
MABB - Medienanstalt Berlin-Brandenburg
MA HSH - Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein
MMV - Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
MSA - Medienanstalt Sachsen-Anhalt
NLM - Niedersächsische Landesmedienanstalt
SLM - Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien