Die TLM
Satzungen
Satzungen konkretisieren das Gesetz und bedürfen einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Die von der TLM erlassenen Satzungen werden im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.
Auf der Grundlage des Thüringer Landesmediengesetzes (ThürLMG) hat die TLM folgende Satzungen erlassen:
- Satzung über die innere Ordnung der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM-Hauptsatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen (TLM-Kostensatzung)
- Satzung über die Trägerschaft und den Betrieb von Offenen Kanälen in Thüringen (OK-Satzung)
- Satzung für die Zulassung von Ereignis- und Einrichtungsrundfunk
- Satzung über die Durchführung von Pilotprojekten
- Satzung über das Schiedsverfahren bei Rangfolgestreitigkeiten in Thüringer Kabelnetzen
Auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) hat die TLM zusammen mit allen Landesmedienanstalten folgende gemeinsame, im Text gleichlautende Satzungen erlassen:
- Satzung über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) gemäß § 8a in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 und § 58 Abs. 4 des Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien (RStV)
- Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag (Zugangssatzung)
- Satzung der Thüringer Landesmedienanstalt über die Zurverfügungstellung der notwendigen personellen und sachlichen Mittel für die Kommissionen nach § 35 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (Kommissionsfinanzierungssatzung – KFS)
- Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich des bundesweiten privaten Rundfunks (Kostensatzung)
Auf der Grundlage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) hat die TLM zusammen mit allen Landesmedienanstalten folgende gemeinsame, im Text gleichlautende Satzungen erlassen:






