Die TLM
Satzung der Thüringer Landesmedienanstalt über die Zurverfügungstellung der notwendigen personellen und sachlichen Mittel für die Organe nach § 35 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung – FS)
verabschiedet am 25. Mai 2010
veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 23/2010, S. 665
vom 7. Juni 2010
Finanzierungssatzung zum Download im PDF-Format.
Inhaltsübersicht:
§ 1 Grundsatz
§ 2 Gemeinsame Geschäftsstelle, Beauftragter für den Haushalt
§ 3 Gesamtwirtschaftsplan, Wirtschaftspläne
§ 4 Zuführungen
§ 5 Vollzug des Gesamtwirtschaftsplanes und der Wirtschaftspläne
§ 5a Rechtsgeschäfte
§ 6 Abschluss des Rechnungsjahres
§ 7 Beschäftigte
§ 8 In-Kraft-Treten, Übergangsvorschriften






