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Die TLM

Versammlung

Die Versammlung (Gremium) ist das Grundsatzorgan der TLM. Sie ist daher insbesondere zuständig für die
  • Zulassung von Programmveranstaltern sowie die Aufhebung der Zulassung,
  • Untersagung der Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen,
  • Sicherung der Meinungsvielfalt in den in einem Verbreitungsgebiet empfangbaren Rundfunkprogrammen,
  • Überwachung der Programmgrundsätze,
  • Verabschiedung von Satzungen und Richtlinien,
  • Verabschiedung des Haushaltsplanes, des Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichtes,
  • Wahl, Abberufung sowie Entlastung des Direktors und
  • Vergabe von Gutachten zur Medienforschung.

Die Versammlung vertritt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Interessen der Allgemeinheit. Sie verkörpert das Prinzip der gesellschaftlichen Kontrolle des Rundfunks. Daher setzt sie sich aus 25 Vertretern zusammen, die von wichtigen gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen entsandt werden. Sind darunter nicht mindestens fünf Frauen, werden soviel Mitglieder hinzugewählt, bis diese Quote erfüllt ist. Die Amtszeit der Versammlung beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen der sie entsendenden Stellen nicht gebunden. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Die Versammlung hat einen Versammlungsvorstand. Er besteht aus dem Vorsitzenden der Versammlung und seinen beiden Stellvertretern. Die Versammlung kann den Vorstand um zwei Beisitzer aus dem Kreis der Ausschussvorsitzenden erweitern. Der Versammlungsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Direktors. Aufsichtsmaßnahmen, Personalentscheidungen, die sich auf die Vergütungsgruppe beziehen, die dem höheren Beamtendienst entsprechen und Geschäfte mit einem Gesamtaufwand über 50.000 Euro bedürfen seiner Zustimmung.

Die Entscheidungen der Versammlung werden durch Vorlagen des Direktors und folgende Ausschüsse der Versammlung vorbereitet:

  • Ausschuss für Programm und Jugendschutz
  • Haushaltsausschuss
  • Rechtsausschuss
  • Ausschuss für Bürgerrundfunk und Medienkompetenz
  • Technikausschuss