Die TLM
Finanzierung
Die TLM deckt ihren Finanzbedarf aus einem Anteil an der Rundfunkgebühr, die auf Thüringen anfällt. Der Anteil beträgt derzeit 0,323 Euro pro Rundfunkgebühr. Daneben hat die TLM in geringem Umfang Einnahmen aus Gebühren für Amtshandlungen. Nicht verbrauchte Mittel sind an den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) abzuführen, der diese für Projekte in Thüringen zu verwenden hat.
Der Haushaltsplan der TLM bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Thüringer Staatskanzlei). Die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der TLM unterliegt der Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof.






