Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten
Die meisten von den Landesmedienanstalten zugelassenen und zu beaufsichtigenden Fernsehprogramme werden bundesweit verbreitet. Von bundesweiter Bedeutung sind auch fast alle Fragen der Rundfunktechnik.
Um bei Entscheidungen und Projekten mit bundesweiter Bedeutung zu einem einheitlichen Vorgehen zu gelangen, verpflichtet der Rundfunkstaatsvertrag die Landesmedienanstalten zu einer gegenseitigen Abstimmung, die zusätzlich im ThürLMG als eigene Aufgabe festgeschrieben ist.
Organisatorisch erfolgt die bundesweite Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM). Die Landesmedienanstalten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft der Mitteldeutschen Landesmedienanstalten (AML) zusammen.







