Vermittlung von Medienkompetenz
Mit der Vermittlung von Medienkompetenz begann die TLM schon in den frühen 90-er Jahren. Ende 1996 machte sie der Thüringer Landtag zur gesetzlichen Aufgabe. So gelang die Medienkompetenz erstmals in ein deutsches Mediengesetz.
Vermittlung von Medienkompetenz bedeutet nach der gesetzlichen Definition, die in § 1 ThürLMG verankert wurde, die „Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und Mitgestaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zum bewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit den Medien“.
Die TLM hat die Offenen Kanäle auch zu Orten der Vermittlung von Medienkompetenz ausgebaut. Sie bedient das ganze Land mit der TLM-Medienwerkstatt. Medienpädagogische Preise schaffen Anreize, Medienkompetenz zu erwerben. Initiierung von medienpädagogischen Projekten und Mitwirkung an bundesweiten Projekten sind weitere Bausteine einer Tätigkeit, die ein unverzichtbarer Beitrag einer Landesmedienanstalt für die Mediengesellschaft ist.






