Die TLM
Aufgaben
Die Aufgaben der TLM regeln das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG), der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Schwerpunkte der Tätigkeit der TLM sind:
- Zulassung von Rundfunkveranstaltern,
- Aufsicht über Rundfunkveranstalter und Anbieter von Mediendiensten,
- Aufsicht über die Einhaltung des Jugendschutzes durch Internetanbieter,
- Entwicklung und Förderung einer vielfältigen kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Thüringen,
- Vermittlung von Medienkompetenz,
- Medienforschung,
- Förderung des Medienstandortes Thüringen sowie
- Förderung der terrestrischen Infrastruktur und von rundfunktechnischen Projekten.
| Zulassen und Beaufsichtigen | Gestalten und Fördern | Entwickeln und Begleiten |
| Zulassung | Bürgerrundfunk | Medienforschung |
| Angebotsbeobachtung und Aufsicht | Vermittlung von Medienkompetenz | Medienstandort Thüringen |
| Programmbelegung der Kabelnetze | Aus- und Fortbildung | Preise |
| Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten | Infrastruktur und Technik | Pilotprojekte |







