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Die TLM

Aufgaben

Die Aufgaben der TLM regeln das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG), der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Schwerpunkte der Tätigkeit der TLM sind:

  • Zulassung von Rundfunkveranstaltern,
  • Aufsicht über Rundfunkveranstalter und Anbieter von Mediendiensten,
  • Aufsicht über die Einhaltung des Jugendschutzes durch Internetanbieter,
  • Entwicklung und Förderung einer vielfältigen kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Thüringen,
  • Vermittlung von Medienkompetenz,
  • Medienforschung,
  • Förderung des Medienstandortes Thüringen sowie
  • Förderung der terrestrischen Infrastruktur und von rundfunktechnischen Projekten.

Zulassen und Beaufsichtigen Gestalten und Fördern Entwickeln und Begleiten
Zulassung Bürgerrundfunk Medienforschung
Angebotsbeobachtung und Aufsicht Vermittlung von Medienkompetenz Medienstandort Thüringen
Programmbelegung der Kabelnetze Aus- und Fortbildung Preise
Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten Infrastruktur und Technik Pilotprojekte