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Bürgerrundfunk

Ereignisrundfunk

Ereignisrundfunk ermöglicht jeder und jedem für eine gewisse Zeit zum Hörfunk- oder Fernsehveranstalter zu werden.

Voraussetzung ist ein lokales Ereignis von gewisser Bedeutung, an dem sich das Programm auszurichten hat und eine Zulassung der TLM, die für die Dauer des Ereignisses gilt, höchstens aber für acht Wochen, sofern nicht ein besonderer Fall vorliegt. Erfolgt die Verbreitung im Kabelnetz, steht der Ortskanal (§ 11 Abs. 3 ThürLMG) zur Verfügung. Das Programm kann auch terrestrisch verbreitet werden. Werbung und Sponsoring einzelner Sendungen sind zulässig.